Elternberatung
nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist seit 1. Februar 2013 eine verpflichtende Beratung für beide Elternteile gesetzlich vorgesehen.
Ziel dieser Beratung ist es, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und Eltern für die besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder in Trennungssituationen zu sensibilisieren.
In der Praxis Herzbogen wird diese Beratung mit fachlicher Kompetenz und viel Herz durchgeführt – getragen von langjähriger Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Im geschützten Rahmen wird besprochen, wie Kinder Trennung und Scheidung erleben, welche Gefühle und Reaktionen auftreten können und welche Formen der Unterstützung ihnen in dieser Zeit guttun. Ebenso geht es um die Gestaltung eines stabilen, verlässlichen Alltags – und darum, wie gelingende Besuchskontakte zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen gefördert werden können.
Die Beratung kann sowohl als Einzelperson als auch gemeinsam als Elternpaar in Anspruch genommen werden – stets mit dem Blick auf das, was Kinder stärkt